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(Kleiner Testbeitrag)

Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.


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Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Vier solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:

Individual- und Sozialversicherung

Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages

Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz auf Grund bestimmter Umstände, z. B. durch abhängige Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere geschützte Umstände.

Personen- und Nichtpersonenversicherungen

Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.

Zur Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.)

Schadens- und Summenversicherungen

Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsächlich angefallenen Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.

Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme, private krankenversicherung ohne dass ein tatsächlicher Schaden konkretisiert werden müsste. Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel (Krankenversicherung privater Art) ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung. Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder (im Ausland) Kfz-Versicherungen in der Form der Summenversicherung. Die Neuwertversicherung, bei der ohne Rücksicht auf den Wert des zerstörten Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet wird, ist ein Grenzfall zwischen Schaden- und Summenversicherung.

Aktiven- und Passivenversicherungen

Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:

Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.

Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, das heißt es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung, oder eine Kraftfahrtversicherung.

Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, das heißt der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.

Nach der Art des versicherten Risikos

Es werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten, und weiter in Versicherungssparten bzw. -zweige und Versicherungszweiggruppen zusammengefasst.

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Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von beispielsweise100.000 ?. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schützen, müsste der Hausbesitzer ständig 100.000 ? als Reserve verfügbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von beispielsweise 1 %, also 1.000 ? pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1.000 ?, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Bränden in Höhe von 100 ? pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10.000.000 ?. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die 100 ? durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereit stellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit zum Beispiel nur 10.000.000 ?. Selbst wenn man für dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, beispielsweise 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20 ?. Damit würde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 ? kosten, statt (langjährig durchschnittlich) 1.100 ? bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von 100 ? an.

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